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Trinkwasseruntersuchung: Alles, was Sie wissen müssen
Die Trinkwasserverordnung schreibt eine regelmäßige Legionellenuntersuchung in Gebäuden des öffentlichen und gewerblichen Bereichs vor. Die Intervalle und Bereiche für die Untersuchung sind wie folgt festgelegt:
- Bereich: Gewerblich, Intervall: 3 Jahre (Beispiel: Hausverwaltungen, Vermieter von Wohnungen)
- Bereich: Öffentlich, Intervall: 1 Jahr (Beispiel: Hotels, Gästehäuser, Vereinsheime, Fitness-Studios, Pflegeheime, Kliniken/Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder, Saunen)
Häufig gestellte Fragen
Wer darf eine Probenahme auf Legionellen durchführen?
Die Entnahme von Proben für eine Legionellenprüfung darf ausschließlich von akkreditierten Laboren oder deren anerkannten (internen und externen) Probenehmern durchgeführt werden. Der Eigentümer oder Betreiber der Trinkwasseranlage, also der USI, muss die Untersuchung der Legionellen in Auftrag geben.
Wo werden Legionellen Proben entnommen?
Proben werden an mehreren Stellen entnommen: Eine Probe wird am Ausgang des Warmwasserspeichers in der Warmwasserleitung entnommen und bei Zirkulationsleitungen zusätzlich vor dem Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher. Zudem wird an der am weitesten entfernten Zapfstelle jedes Steigstrangs eine Probe genommen.
Welche Anlagen sind betroffen?
Betroffen sind Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die entweder über einen Wasserspeicher oder Boiler mit einem Volumen von mehr als 400 Litern verfügen und/oder Rohrleitungen mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern zwischen dem Ausgang des Trinkwassererwärmers bzw. Boilers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle haben. Dabei wird der Inhalt der Zirkulationsleitung nicht mitgerechnet.
Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die in Warmwasserspeichern vorkommen. Sie können sich besonders gut zwischen 25–45 °C vermehren. Werden sie durch feine Wassertröpfchen (Aerosole) eingeatmet, können sie schwere Atemwegserkrankungen wie die Legionärskrankheit (eine Art Lungenentzündung) verursachen.
Was tun bei einem Legionellenbefall?
Bei einem Legionellenbefall sollte zunächst das betroffene Wassersystem untersucht und die Kontamination durch Fachleute bestätigt werden. Anschließend werden Maßnahmen wie thermische Desinfektion (Erhitzen des Wassers auf über 70 °C), chemische Desinfektion oder die Reinigung und Wartung der Anlage durchgeführt. Wichtig ist auch, die Ursachen zu beheben, z. B. durch regelmäßige Wartung und Vermeidung von Stagnationszonen im Wassersystem. Das Gesundheitsamt hat in diesem Fall ein Duschverbot ausgesprochen. Gerne stehen wir Ihnen mit einer passenden Lösung zur Verfügung, um die Nutzung der Dusche schnellstmöglich wieder zu ermöglichen.
Duschverbot aufheben
Das Gesundheitsamt hat ein Duschverbot ausgesprochen. Gerne stehen wir Ihnen mit einer passenden Lösung zur Verfügung, um die Nutzung der Dusche schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise rund um das Thema Trinkwasser und den Schutz vor Legionellen zur Seite. Lassen Sie sich von uns umfassend beraten.

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